Der BDI hat mit seinem Grundsatzpapier „Grundsätze der Wirtschafts- und Handelspolitik“ ein Dokument vorgelegt, das 38 Mitgliedsverbände und rund 100.000 Unternehmen hinter sich versammeln soll. Sein eigentlicher Erkenntniswert liegt jedoch nicht in dem, was es fordert, sondern in dem, was es an den entscheidenden Stellen ausspart, verschleiert oder gegeneinander ausspielt – und in den Instrumenten, die es unrevidiert aus einem Erfahrungsraum wiederholt, der noch aus den 1970er- und 1980er-Jahren stammt. Eine Lektüre gegen den Strich, die ein Konsensdokument als unfreiwilligen Offenbarungseid liest.


Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat am 23. September ein Grundsatzpapier mit dem Titel „Grundsätze der Wirtschafts- und Handelspolitik“ veröffentlicht. Es soll, so BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner, eine „Vergewisserung für uns selbst“ sein – eine gemeinsame Leitlinie der 38 Mitgliedsverbände für die kommenden Jahre. Der Anlass ist unstrittig: Der „Standort Deutschland“ stehe, so das Papier, „unter massivem Druck“, weshalb „neue wirtschaftspolitische Weichenstellungen in vielen Feldern erforderlich“ seien.

Liest man das rund 30 nummerierte Einzelprinzipien umfassende Papier jedoch nicht als Forderungskatalog, sondern als das, was es tatsächlich ist – ein Konsensdokument von 38 teils gegenläufigen Interessengruppen –, verschiebt sich der Erkenntnisgewinn. Nicht die Formulierungen selbst sind der interessante Befund, sondern die Stellen, an denen das Papier ausweicht, sich widerspricht oder schweigt. Diese Leerstellen sind keine Nachlässigkeit. Sie markieren exakt jene Punkte, an denen eine konkrete Festlegung einen der Mitgliedsverbände gegen einen anderen ausgespielt hätte.

Derisking statt Abkopplung: Die verschwiegene Verteilungsfrage bei China

Das Papier fordert, Deutschland und Europa müssten ihre Abhängigkeiten von China „konsequenter zurückdrängen“ – so zumindest die öffentliche Zusammenfassung. Der Originaltext ist präziser und zurückhaltender zugleich: Er spricht durchgängig von „Derisking“, nicht von Abkopplung, und hält fest, der „wirtschaftliche und technologische Austausch mit China“ bleibe „weiterhin von hoher Bedeutung“, müsse aber „klarer an strategischen Interessen ausgerichtet werden“. Das Papier benennt sogar explizit die Kosten dieses Kurses – Derisking verursache Kosten, „unter anderem in Form von Gegenreaktionen“ –, argumentiert aber, Passivität wäre „langfristig wirtschaftlich wesentlich teurer und sicherheitspolitisch unverantwortlich“.

Was in dieser Abwägung fehlt, ist eine Positionierung zu der Verteilungsfrage, die hinter jeder China-Politik steht: Die Automobilindustrie ist auf China als Absatzmarkt angewiesen, andere Branchen leiden unter chinesischer Dominanz bei Vorprodukten und Rohstoffen. Ein Kurs, der Abhängigkeiten „zurückdrängt“, trifft diese beiden Gruppen höchst unterschiedlich – die einen verlieren Umsatz, die anderen gewinnen Versorgungssicherheit. Das Papier löst diesen Zielkonflikt nicht auf, sondern verpackt ihn in eine Formel, die für beide Seiten unterschreibbar bleibt, weil sie konkret nichts festlegt.

Der Wunschpartner USA

Bemerkenswert ist die Verknüpfung der China-Passage mit der USA-Passage: Das Papier schlägt einen „verstärkten transatlantischen Derisking-Dialog“ vor, der gemeinsame Prioritäten mit den USA bei kritischen Technologien und Lieferketten entwickeln soll – im selben Papier, das an anderer Stelle europäische Gegenmaßnahmen prüfen will, „wo protektionistische Maßnahmen der USA die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beeinträchtigen“. Der BDI möchte demnach ein „selbstbewussteres Auftreten“ gegenüber einem Partner, dessen Handelspolitik im gleichen Dokument als Problem benannt wird, während dieser Partner zugleich als Verbündeter gegen China vorgesehen ist. Unausgesprochen bleibt, worauf dieses selbstbewusste Auftreten aufbauen soll, wenn die im Papier selbst diagnostizierte sicherheitspolitische Abhängigkeit von den USA fortbesteht.

Zwei Kapitel, ein Widerspruch: Fiskalpolitik gegen Klimapolitik

Im fiskalpolitischen Teil verlangt das Papier strikte Haushaltskonsolidierung und hält ausdrücklich an der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse fest – eine „Aufweichung oder Ausweitung“ sei „nicht zielführend“, da der Zinsdruck aus der bestehenden Verschuldung bereits spürbar sei. Die Verteidigungsausgaben, die sich „in Kürze auf fünf Prozent der Wirtschaftsleistung belaufen“ sollen, müssten „über die mittlere Frist“ in den regulären Haushalt überführt werden, was „Konsolidierung im gleichen Umfang erforderlich“ mache. Die einzige legitime Antwort auf steigende Sicherheitsausgaben ist demnach: Sparen an anderer Stelle.

Im klimapolitischen Kapitel dagegen fordert dasselbe Papier „kurzfristige Entlastungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“, eine „Senkung der allgemeinen Abgabenlast“ und „verbesserte finanzielle Anreize für Investitionen in Transformationstechnologien“ – Maßnahmen, die den Haushalt zusätzlich belasten oder Einnahmen reduzieren, ohne dass eine Gegenfinanzierung auch nur angedeutet wird. Ein Papier, das in einem Kapitel Schuldenbremsentreue und Ausgabenkürzung verlangt und im nächsten Steuersenkungen und Investitionsanreize, betreibt genau jene Rosinenpickerei, die es an anderer Stelle implizit kritisiert.

Auch innerhalb der Klimapassage selbst liegt ein Konstruktionsfehler: Der BDI will eine „Balance der Lenkungswirkung des CO2-Preises bei gleichzeitiger Begrenzung seiner Belastungswirkung“ – zwei Ziele, die sich mechanisch ausschließen, sofern kein Kompensationsmechanismus benannt wird. Die Lenkungswirkung eines CO2-Preises entsteht gerade durch die Belastung, die er erzeugt; ein Instrument, das stark lenken, aber wenig belasten soll, bräuchte eine dritte Komponente – etwa eine Rückerstattung an anderer Stelle –, die das Papier nicht erwähnt.

Textbausteine ohne institutionelles Gedächtnis: Die Digitalpolitik

Der digitalpolitische Abschnitt des Papiers liest sich, als sei er aus vorhandenen Textbausteinen der vergangenen zehn Jahre zusammengesetzt: „technologieoffene“, „innovationsfreundliche“ Rahmenbedingungen, „gemeinsame europäische Datenräume“, „interoperable Standards“, „Experimentierräume“, ein „unbürokratisches“ Förderwesen. Auffällig ist, was fehlt: Weder Gaia-X noch Catena-X werden erwähnt – die beiden Leuchtturmprojekte, an denen BDI-Mitgliedsunternehmen selbst maßgeblich beteiligt waren und die genau jene föderierten, interoperablen Dateninfrastrukturen liefern sollten, die das Papier erneut fordert.

Beide Projekte haben dokumentierte, konkrete Schwächen, die sich unmittelbar auf die im Papier formulierten Ziele zurückführen lassen: Gaia-X wurde als Souveränitätsprojekt für den Mittelstand angekündigt, hat sich in der Umsetzung jedoch zu einem föderalen Geflecht aus Zertifizierungsgremien entwickelt, das kaum produktive Dienste hervorgebracht hat, während vor allem große Cloud- und Beratungsanbieter die Governance prägen. Catena-X wiederum verlangt eine kostenpflichtige Vereinsmitgliedschaft und technische Anbindung, die für den „industriellen Mittelstand“, den das Papier als Schlüsselakteur benennt, eine reale Zugangshürde darstellt, während der praktische Nutzen bislang überwiegend auf einzelne Pilotanwendungen beschränkt blieb. Ein Papier, das dieselben Ziele wie diese beiden Vorläuferprojekte erneut formuliert, ohne deren Erfahrung zu verarbeiten, fordert im Kern eine Wiederholung – ohne die Bedingungen zu benennen, unter denen sie diesmal anders verlaufen sollte.

Vierzig Jahre alte Antworten auf eine neue Chip-Abhängigkeit

Auch der Abschnitt zur Halbleiter-Wertschöpfungskette formuliert eine Diagnose, die sich in Ton und Instrumentenkasten kaum von den europäischen Chip-Programmen der 1980er-Jahre unterscheidet. Die Forderung, Deutschland und Europa müssten ihre Fähigkeiten „entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette strategisch absichern und ausbauen“, gestützt durch Cluster, Transferinstrumente und staatliche Förderprogramme, ist in Zielsetzung und Methodik dem bundesdeutschen Mikroelektronik-Programm von 1984 und der europäischen Initiative JESSI (Joint European Submicron Silicon Initiative, 1989) strukturell ähnlich – letztere lief 1996 aus, ohne dass Europa die angestrebte Position in der Chipfertigung erreicht hätte. Das Papier nennt dieses historische Vorläuferprojekt nicht, obwohl es die naheliegendste Blaupause für die Frage wäre, unter welchen Bedingungen vergleichbare Programme scheitern oder gelingen.

Auch die Formulierung, europäische Souveränität sei „nur in strategischen Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern und Regionen entlang der Wertschöpfungskette“ realistisch, trägt eine ältere institutionelle Handschrift: Sie entspricht in der Form der alliiertenbasierten Exportkontrollkoordination, wie sie während des Kalten Kriegs im Rahmen des Coordinating Committee for Multilateral Export Controls (CoCom, 1949–1994) organisiert war. Dieselbe Logik – koordinierte Exportbeschränkungen unter „gleichgesinnten“ Staaten statt unilateraler Maßnahmen – wird derzeit im Halbleiterbereich real reaktiviert, etwa in der Abstimmung zwischen den USA, Japan und den Niederlanden bei Exportbeschränkungen für Lithografie-Ausrüstung. Das Papier präsentiert diese Rückkehr zu einer historisch bereits erprobten institutionellen Form als neue Strategie, ohne den Bezug zur eigenen Vorgeschichte offenzulegen.

Die größte Leerstelle: Energiekosten und Versorgungssicherheit

Der auffälligste Befund betrifft jedoch das Energiekapitel selbst. Das Kapitel „Energie- und Klimapolitik“ besteht im Wesentlichen aus einem einzigen Unterabschnitt zur Klimapolitik. Weder Strompreise noch Gaspreise, weder Netzentgelte noch ein Industriestrompreis, weder Versorgungssicherheit noch Grundlastfrage, weder Kraftwerksstrategie noch Netzausbau werden im Papier behandelt. Das ist bemerkenswert, weil Energiekosten und Versorgungssicherheit in praktisch jeder Standortumfrage der vergangenen Jahre – auch in verbandseigenen Erhebungen – als der meistgenannte Wettbewerbsnachteil der deutschen Industrie auftauchen, deutlich vor Bürokratie oder Fachkräftemangel.

Die Erklärung liegt vermutlich in genau jener Verteilungslogik, die sich durch das gesamte Papier zieht: Energieintensive Branchen wie Chemie, Stahl, Glas oder Zement haben ein existenzielles Interesse an niedrigen, gegebenenfalls subventionierten Strompreisen und gesicherter Grundlast, während andere Mitgliedsverbände andere Prioritäten setzen und eine Positionierung zugunsten fossiler Übergangskapazitäten klimapolitisch schwerer zu vertreten ist. Ein gemeinsamer Nenner zu Netzentgelten oder einem Industriestrompreis-Modell hätte also genau jene Verteilungsfrage zwischen den 38 Mitgliedsverbänden aufgeworfen, die das Papier an anderer Stelle bereits umschifft. Dass ausgerechnet das Thema, das Unternehmen in Umfragen am häufigsten als Belastung benennen, im Grundsatzpapier praktisch nicht vorkommt, ist damit selbst schon eine Aussage.

Was die Leerstellen zusammen zeigen

Keiner der genannten Befunde – die stille China-Differenzierung, das transatlantische Wunschbild, der Widerspruch zwischen Fiskal- und Klimakapitel, die Textbausteine ohne institutionelles Gedächtnis, die vierzig Jahre alte Chip-Politik-Rhetorik, das Schweigen zu Energiekosten – lässt sich isoliert als Einzelfehler abtun. Zusammengenommen zeichnen sie ein Muster: Überall dort, wo eine konkrete Festlegung einzelne der 38 Mitgliedsverbände gegeneinander ausgespielt oder eine der eigenen institutionellen Vorgeschichten (Gaia-X, Catena-X, JESSI) unangenehm in Erinnerung gerufen hätte, bleibt der Text abstrakt, widersprüchlich oder schweigt ganz.

Das ist keine Aussage über mangelnde Ehrlichkeit des BDI, sondern über die strukturellen Grenzen dessen, was ein Dachverband mit stark heterogener Mitgliederbasis konsensfähig formulieren kann. Je konkreter eine Forderung, desto wahrscheinlicher trifft sie einen Teil der eigenen Mitglieder ungleich – und desto unwahrscheinlicher wird ihre Aufnahme in ein Papier, das ausdrücklich als „Vergewisserung für uns selbst“ gedacht ist.

Ein unfreiwilliger Offenbarungseid

Damit lässt sich der Befund noch einmal schärfer fassen. Ein Grundsatzpapier, das branchenübergreifenden Konsens beansprucht, aber in seinen konkretesten Passagen auf Instrumente und Formulierungen zurückgreift, die bereits in der Vergangenheit erprobt wurden und dort nicht zum Ziel geführt haben – Chip-Cluster-Förderung nach dem Muster von Mikroelektronik-Programm und JESSI, föderierte Dateninfrastruktur nach dem Muster von Gaia-X und Catena-X, Transferprogramme und Förderarchitekturen, deren Wirksamkeit selbst in den eigenen Reihen nie systematisch belegt wurde –, legt damit ungewollt offen, dass der Instrumentenkasten seit Jahrzehnten derselbe geblieben ist. Nicht als bewusstes Eingeständnis, sondern als Symptom: Wo ein Papier trotz vorhandener Erfahrung mit dem Scheitern oder Stocken der immer gleichen Ansätze diese Ansätze unverändert wiederholt, zeigt es an, dass eine Revision dieses Instrumentenkastens innerhalb des eigenen Verbandsrahmens bislang nicht stattgefunden hat – aus denselben Gründen, aus denen auch die übrigen Konfliktlinien im Papier ungenannt bleiben: Eine solche Revision müsste benennen, welche früheren Projekte gescheitert sind und wer sie mitgetragen hat.

Der Historiker Reinhart Koselleck hat in „Vergangene Zukunft: Zur Semantik geschichtlicher Zeiten“ (1979) zwei Begriffe geprägt, die diesen Befund präzisieren: den „Erfahrungsraum“ – den aus vergangenem Handeln geronnenen Bestand an Wissen darüber, wie sich Dinge tatsächlich entwickelt haben – und den „Erwartungshorizont“ – die Summe der auf die Zukunft gerichteten Hoffnungen und Ziele, innerhalb derer neues Handeln entworfen wird. Kosellecks eigene These war, dass sich in der Moderne beide zunehmend voneinander lösen, weil Erfahrung durch beschleunigten Wandel schneller veraltet, als sie in neue Erwartungen einfließen kann. Der hier vorliegende Fall ist jedoch ein anderer, engerer: Der Erfahrungsraum – JESSI, Gaia-X, Catena-X, die eigene Verbandsgeschichte gescheiterter oder ins Stocken geratener Transferinitiativen – liegt vor, ist dokumentiert und den beteiligten Institutionen bekannt. Er wird nicht durch Beschleunigung obsolet, sondern schlicht nicht in den Erwartungshorizont des Papiers aufgenommen. Der Erwartungshorizont – Chip-Souveränität, europäische Datenräume, Transferexzellenz – wird so formuliert, als gäbe es den entsprechenden Erfahrungsraum nicht, obwohl er existiert. Das unterscheidet diesen Befund von Kosellecks allgemeiner Modernediagnose: Hier wird die Lücke zwischen Erfahrung und Erwartung nicht durch die Geschwindigkeit der Zeit erzeugt, sondern durch die Auslassung bereits vorliegender Erfahrung aufrechterhalten.

Ralf Keuper


Quellen: