Der Fall Mobilcom wird gewöhnlich als Duell erzählt: hier der impulsive Gründer Gerhard Schmid, dort der übermächtige Staatskonzern France Télécom, dazwischen eine gescheiterte Technologiewette. Diese Lesart ist nicht falsch, aber sie verdeckt zwei strukturelle Befunde, die über den Einzelfall hinausweisen. Der erste betrifft die Konstruktion der Beteiligung selbst: France Télécom war nicht einfach Großaktionär, sondern gleichzeitig zentraler Finanzierungspartner des UMTS-Projekts – eine Doppelrolle, die Interessenkonflikte nahezu zwangsläufig macht, unabhängig davon, welche Personen sie ausfüllen. Der zweite Befund betrifft die Branche insgesamt: Die deutsche UMTS-Lizenzvergabe von 2000 erzeugte eine Fehlkalkulation, der sich kein Bieter entziehen konnte, und die mehrere der sechs Lizenznehmer in unterschiedlichem Ausmaß beschädigte. Mobilcom traf beide Mechanismen gleichzeitig – das erklärt die Schwere des Falls eher als die Frage, wer sich mit wem zerstritt.


Vom Direktvertrieb zum Netzbetreiber

Mobilcom begann 1991 als Teleforce GmbH und firmierte bereits ein Jahr später in MobilCom um. Das Geschäftsmodell der frühen Jahre war schlank: Vertrieb von Mobilfunkverträgen und Prepaid-Produkten für die etablierten Netzbetreiber, ohne eigene Infrastruktur. Aus dieser Vermittlerrolle heraus wuchs Mobilcom in den neunziger Jahren zu einem der größten alternativen Telekommunikationsanbieter Deutschlands – ein Aufstieg, der maßgeblich von der Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarkts ab 1998 begünstigt wurde. Mit wachsender Marktposition baute das Unternehmen ein eigenes Festnetz auf und positionierte sich zunehmend als direkter Konkurrent der Deutschen Telekom, statt nur deren Verträge weiterzuverkaufen. Der Schritt vom Vertriebsunternehmen zum Netzbetreiber war damit bereits vor UMTS angelegt – die Lizenzversteigerung von 2000 traf also nicht auf einen reinen Handelsvertrieb, sondern auf ein Unternehmen, das sich gerade erst selbst zum Infrastrukturbetreiber entwickelt hatte, mit entsprechend geringerer Kapitaldecke im Vergleich zu den etablierten Konzernen.

Die Doppelrolle: Eigentümer und Kreditgeber in einer Person

France Télécom stieg im Jahr 2000 mit 28,5 Prozent bei Mobilcom ein und übernahm zugleich die Finanzierungsverantwortung für den Aufbau des UMTS-Netzes. Diese Konstruktion verbindet zwei Funktionen, die in einer funktionierenden Corporate Governance typischerweise getrennt sind: die des Miteigentümers, der am langfristigen Unternehmenserfolg beteiligt ist, und die des Fremdkapitalgebers, der primär an der Werthaltigkeit seiner Forderung interessiert ist. Solange beide Interessen parallel laufen, fällt die Doppelrolle nicht auf. Sobald sich die Einschätzung der Zukunftsaussichten des finanzierten Projekts zwischen den Parteien auseinanderentwickelt, wird aus der Doppelrolle ein struktureller Hebel: Der Akteur, der als Anteilseigner Mitsprache beansprucht, kann als Kreditgeber zusätzlich den Geldhahn zudrehen – ein Druckmittel, über das ein reiner Finanzinvestor ohne Fremdkapitalengagement nicht verfügt.

Genau das geschah 2002. Der Streit zwischen Schmid und France Télécom drehte sich vordergründig um Strategie und Kontrolle, verlief aber entlang der Finanzierungslinie: Als France Télécom im September 2002 die Unterstützung einstellte, stand nicht nur ein Aktionär auf Distanz – dem Unternehmen wurde zugleich der laufende UMTS-Netzausbau die finanzielle Grundlage entzogen. Die Drohwirkung der Doppelrolle zeigte sich am Ende des Konflikts besonders deutlich: France Télécom knüpfte seine Zustimmung zur Schuldenübernahme (insgesamt rund 7 Milliarden Euro, darunter 4,8 Milliarden Euro Bankkredite aus der UMTS-Finanzierung, 1,2 Milliarden Euro Lieferantenkredite von Nokia und Ericsson sowie ein Gesellschafterdarlehen von 1 Milliarde Euro) an eine Bedingung, die außerhalb des Finanzierungsverhältnisses lag: Gerhard Schmid musste seine Aktien zunächst einem Treuhänder übertragen, bevor der Schuldenschnitt vollzogen wurde. Ein Vertrag zur Treuhandlösung wurde erst am 14. November 2002 unterzeichnet – in letzter Minute, nach monatelangem Zögern Schmids.

Dieser Mechanismus ist nicht auf Mobilcom beschränkt. Er tritt strukturell überall dort auf, wo ein strategischer Investor gleichzeitig als Hauptfinanzierungsquelle für ein kapitalintensives Projekt fungiert – ein Muster, das sich in ähnlicher Form bei späteren Fällen mit Ankerinvestoren und gekoppelter Projektfinanzierung wiederfindet. Die Erklärungslast liegt damit bei der Konstruktion der Beteiligung, nicht bei der Persönlichkeit der Beteiligten. Das schließt nicht aus, dass individuelles Verhalten den Verlauf im Detail prägte – Schmids Zögern bei der Treuhandlösung etwa verlängerte die Krise erkennbar –, aber es erklärt nicht, warum ein Interessenkonflikt dieser Schärfe überhaupt entstehen konnte.

Die Branchenwette: UMTS als strukturelles, nicht firmenspezifisches Problem

Der zweite Befund liegt auf einer anderen Ebene. Im August 2000 zahlten sechs Konsortien – Deutsche Telekom, Vodafone/Mannesmann, E-Plus, Mobilcom, Viag Interkom (später O2) und die Sonera/Telefónica-Allianz Group 3G (Quam) – zusammen rund 50 Milliarden Euro für UMTS-Lizenzen, im Schnitt gut 8 Milliarden Euro pro Lizenz. Diese Summe war bereits vor dem eigentlichen Netzaufbau fällig und stand in keinem belastbaren Verhältnis zu einer damals noch unbekannten Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten. Die Lizenzkosten allein banden mehr Kapital, als anschließend für den gesamten Netzausbau der deutschen Betreiber zusammen aufgewendet wurde.

Diese Konstellation traf nicht nur Mobilcom. Group 3G/Quam gab den deutschen Markteintritt 2003 auf, ohne je ein Netz in nennenswertem Umfang in Betrieb genommen zu haben. Auch etablierte Betreiber wie die Deutsche Telekom und Vodafone mussten ihre UMTS-Engagements über Jahre hinweg mit hohen Abschreibungen verbuchen; Viag Interkom versuchte nach der Auktion sogar, die gezahlten Lizenzgebühren vom Staat zurückzufordern. Der Unterschied zwischen den sechs Lizenznehmern lag folglich nicht darin, ob sie von der Fehlkalkulation betroffen waren, sondern darin, wie viel zusätzlichen finanziellen Spielraum sie hatten, um sie zu absorbieren. Die etablierten Konzerne konnten UMTS-Verluste aus einem bestehenden, profitablen Kerngeschäft querfinanzieren. Mobilcom hatte dieses Polster nicht in vergleichbarem Umfang und war zugleich auf die Finanzierungszusagen eines einzelnen Partners angewiesen – womit die beiden Strukturprobleme ineinandergriffen.

Das Zusammenspiel: Warum es Mobilcom am härtesten traf

Die Verlustzahlen – 200 Millionen Euro für 2001, 3,4 Milliarden Euro für 2002, maßgeblich getrieben durch UMTS-Abschreibungen – lassen sich damit doppelt einordnen: als Symptom einer branchenweiten Fehlkalkulation bei der Lizenzvergabe und als Symptom einer Finanzierungskonstruktion, die im Konfliktfall keinen Spielraum für eine geordnete Neuverhandlung ließ. Mobilcom besaß weder das Querfinanzierungspolster der etablierten Betreiber noch eine von der Eigentümerfrage entkoppelte Finanzierungsquelle. Als beide Absicherungen gleichzeitig fehlten, blieb nur die Rettung in letzter Minute: eine bis zu 400 Millionen Euro schwere staatliche Übergangshilfe (320 Millionen Euro von der KfW, 80 Millionen Euro von der Landesbank Schleswig-Holstein) sowie eine Stundung von rund 4,7 Milliarden Euro fälliger Bankkredite, während gleichzeitig um die Bedingungen der France-Télécom-Schuldenübernahme verhandelt wurde.

Der anschließende Personalabbau – mehr als die Hälfte der rund 5.000 bis 5.500 Beschäftigten verlor die Stelle – und Schmids Rückzug aus der Unternehmenskontrolle lassen sich vor diesem Hintergrund als Endpunkt einer Struktur lesen, nicht nur als Resultat eines gescheiterten Machtkampfs. Auch Schmids spätere Privatinsolvenz und die strafrechtliche Aufarbeitung ändern daran wenig: Sie betreffen die individuelle Verantwortung nach dem Zusammenbruch, nicht die strukturellen Bedingungen, die den Zusammenbruch wahrscheinlich machten.

Einordnung

Beide Thesen sind vorläufig korroboriert, nicht verifiziert. Die Doppelrolle-These stützt sich auf einen einzelnen, allerdings gut dokumentierten Fall und bedürfte des Vergleichs mit weiteren Konstellationen aus Ankerinvestor plus Projektfinanzierung, um als verallgemeinerbares Muster zu gelten. Die These vom branchenweiten UMTS-Strukturproblem ist durch die Auktionsdaten und das Schicksal der übrigen Lizenznehmer breiter abgestützt, lässt aber offen, wie viel der Fehlkalkulation dem Auktionsdesign selbst zuzurechnen ist und wie viel dem allgemeinen New-Economy-Überschwang der Jahre 1999/2000, der weit über die Telekombranche hinausreichte.

Ralf Keuper


Quellen