Die Boston Consulting Group verspricht dem mittleren Management eine Zukunft, in der es dank KI-Agenten von administrativer Last befreit wird und sich höherwertigen Entscheidungen widmen kann. Das Versprechen hat einen Konstruktionsfehler: Wenn agentenbasierte Systeme tatsächlich das leisten, was ihnen zugeschrieben wird – sich selbst zu beobachten, zu korrigieren, den eigenen Entscheidungsrahmen weiterzuentwickeln –, dann verschwindet nicht nur die administrative Last des mittleren Managements. Es verschwindet die Technostruktur, die diese Last überhaupt erst verwaltet hat. Was übrig bleibt, ist entweder viel schmaler als heute – oder die versprochene Entlastung war nie mehr als eine neue Verpackung für alten Kontrollaufwand.


Ein aktueller Beitrag der Boston Consulting Group formuliert eine mittlerweile weit verbreitete Annahme so klar wie kaum ein anderer Text zum Thema: KI-Agenten würden das mittlere Management von Koordinations- und Verwaltungsaufgaben entlasten und dadurch Zeit für „höherwertige inhaltliche Entscheidungen“ freisetzen. Die Rolle der Führungskraft verändere sich, verschwinde aber nicht – sie werde, im Gegenteil, aufgewertet. Diese Erzählung ist beruhigend, anschlussfähig an bestehende Organisationsstrukturen, und sie lässt sich gut verkaufen. Sie hat allerdings einen blinden Fleck, der sich freilegen lässt, sobald man fragt, was genau mit dieser höherwertigen Tätigkeit gemeint sein soll – und was von der klassischen Kontroll- und Koordinationsfunktion des mittleren Managements unter diesen Bedingungen überhaupt noch übrig bleibt.

Eine offene Frage aus der eigenen Werkstatt

Diese Frage ist an dieser Stelle keine neue. Sie schließt an eine Reihe von drei Beiträgen an, die sich hier bereits mit Galbraiths Begriff der Technostruktur befasst haben – jenem kollektiven Entscheidungszentrum aus Fachleuten, Stäben und Routinen, das Galbraith 1967 als eigentlichen Träger der modernen Industrieorganisation beschrieb, nicht das Kapital und nicht der einzelne Unternehmer.

Der früheste dieser Beiträge las die Digitalisierung noch als Fortschreibung von Galbraiths Diagnose: KI-Agenten übernehmen die Funktionen, die Galbraith der menschlichen Technostruktur zuschrieb, und die Struktur „hat sich transformiert“ – sie beginne, so das Fazit, „erst jetzt, ihre volle Reichweite zu entfalten“. Ein zweiter Beitrag rekonstruierte Galbraiths Originalthese werktreu: Spezialisierung erzeugt Koordinationslast, Koordinationslast erzeugt den Planungsimperativ, der Planungsimperativ erzeugt das Bestreben, den Markt zu beherrschen oder auszuschalten. Ein dritter, jüngerer Beitrag wendete Max Webers Bürokratietheorie auf dieselbe Struktur an und beschrieb, wie die Technostruktur ihren ursprünglichen Koordinationszweck überlebt und zu einem selbstreferentiellen System wird, das nicht mehr leistet, sondern nur noch besteht, weil es besteht. Er endete mit einer Frage, die im Zeitalter der KI-Agenten mit neuer Dringlichkeit zurückkehre: Wenn nicht mehr Menschen, sondern Systeme das verteilte Wissen koordinieren – wer setzt dann die Ziele, nach denen koordiniert wird? Die Antwort, die dieser Beitrag selbst gab, blieb vorsichtig: Die Technostruktur verschwinde nicht, sie externalisiere sich in Infrastruktur. Das ändere die Machtfrage, löse sie aber nicht.

Der vorliegende Beitrag nimmt genau an dieser Stelle eine andere Abzweigung. Er behauptet nicht, dass sich die Technostruktur in neue Infrastruktur verlagert und dabei im Kern unverändert – oder, wie der früheste der drei Beiträge nahelegt, sogar wachsend – fortbesteht. Er behauptet, dass sie unter einer bestimmten, prüfbaren Bedingung schrumpft: nämlich genau dann, wenn die Selbstkorrekturfähigkeit der Agenten, mit der ihr Einsatz begründet wird, tatsächlich vorhanden ist. Ob die drei früheren Lesarten und diese vierte sich widersprechen oder nur zwei Seiten derselben offenen empirischen Frage beschreiben, ist Gegenstand des Folgenden.

Die Technostruktur und ihre Funktion

Genau diese Koordinations- und Kontrollfunktion soll nun, folgt man der BCG-These, durch KI-Agenten übernommen werden. Agenten koordinieren, überwachen Prozessabweichungen, schlagen Korrekturen vor – und tun dies, anders als klassische Prozessautomatisierung (RPA), nicht nur regelbasiert, sondern lernend, mit der behaupteten Fähigkeit, ihr eigenes Handeln zu bewerten und anzupassen. Damit stellt sich eine Frage, die im BCG-Text nicht gestellt wird: Wenn ein Agent diese Selbstbeobachtungs- und Selbstkorrekturfähigkeit tatsächlich besitzt, wozu braucht es dann noch eine menschliche Kontrollschicht darüber?

Ein Dilemma mit zwei unbequemen Auswegen

Die Antwort führt in ein Dilemma, das sich nicht auflösen lässt, ohne eine der beiden Prämissen der BCG-These aufzugeben.

Erster Fall: Die Agenten sind tatsächlich in der Lage, zuverlässig selbst zu evaluieren und zu korrigieren. Dann ist eine klassische, bürokratische Kontrollschicht überflüssig – nicht nur reduziert, sondern strukturell nicht mehr begründbar. Konsequent zu Ende gedacht, bräuchte es dann aber auch kein „aufgewertetes“ mittleres Management, das sich mit höherwertigen inhaltlichen Entscheidungen beschäftigt. Diese Entscheidungen sind ja gerade der Bereich, für den Agenten entwickelt werden – Optionen bew…