Das Generalthema dieser Tagung – Entwicklung öffentlicher Ausgaben und deren Umverteilungswirkungen – bedarf im vorliegenden Fall vorweg der Einschränkung und Präzisierung gleichermaßen. Zum einen werden nicht die öffentlichen Ausgaben in einer bestimmten Epoche schlechthin diskutiert, vielmehr nur jener Teil staatlicher Aufwendungen, der als direkte, ausgabewirksame Alimentierung von Sonderinteressen durch die zentralstaatliche Ebene, das Reich, nachweisbar ist; zum anderen erfolgt im wesentlichen eine Eingrenzung auf den industriellen und agrarischen Bereich, obgleich staatliche Stützungsaktivität zugunsten der Banken, des Wohnungsbaus oder des Verkehrswesens eine wirtschafts- und finanzpolitisch durchaus wichtige Rolle gespielt hat. Diese Beschränkung entspricht freilich nicht nur den praktischen Erwägungen des Materialzugangs und der leichteren Überprüfbarkeit, vielmehr auch der tatsächlichen quantitativen Gewichtsverteilung in der Hauptperiode der Weimarer Republik. Gleichwohl werden die übrigen Sachbereiche und Interventionsebenen im Überblick dargestellt, um die Einordnung des hier interessierenden Gegenstandes zu erleichtern. ….

Quelle / Link: Die Verantwortung des Staates für die Wirtschaft