Als Jürgen Ponto im Jahr 1969 zum Vorstandssprecher der Dresdner Bank ernannt wurde, war er bis zu dem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. In den Jahren darauf bis zu seiner Ermordung durch die RAF im Jahr 1977 wurde Ponto der führende Bankier der Bundesrepublik, der auch den damaligen Chef der Deutschen Bank, Franz-Heinrich Ulrich, in den Schatten stellte. Sein Anspruch war es, die Bank zu modernisieren und den Abstand zur Deutschen Bank zu verkürzen. Gleichzeitig sollte die Commerzbank auf Distanz gehalten werden. Bis heute ist Ponto, wenn überhaupt, nur als RAF-Opfer bekannt. Das wird seiner Persönlichkeit und seiner Rolle, die er in den 1970er Jahren gespielt hat, nicht gerecht, so Ralf Ahrens und Johannes Bähr in ihrer Biografie Jürgen Ponto. Bankier und Bürger. Ähnlich wie Alfred Herrhausen einige Jahre später, hatte Ponto keine Scheu öffentlich über die Macht der Banken zu diskutieren. Ein bis dahin in der deutschen Bankenwelt ungewohnter Vorgang. Ponto war nicht nur Bankier, sondern auch ein vielseitig interessierter, musisch begabter Bürger seines Landes. Seinen Einfluss machte er dezent geltend, wobei ihm sein diplomatisches Geschick und Auftreten behilflich waren. Geschäftliche Rückschläge blieben dabei nicht aus. Ponto gelang es, der Dresdner Bank ein, wie man heute sagt, frisches Image zu geben. Unter seiner Führung konnte die Dresdner Bank ihre Stellung in der damaligen Deutschland AG ausbauen.

Seine berufliche Laufbahn begann Ponto in seiner Geburts- und Heimatstadt Hamburg als Referendar in der dortigen Filiale der Dresdner Bank, die damals als Hamburger Kreditbank firmierte. In den darauffolgenden Jahren arbeitete sich Ponto bis zum Chefsyndikus der Hamburger Filiale hoch. Zu dem Zeitpunkt hatte die Dresdner Bank drei Zentralen: Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Im März 1960 machte Ponto seinen Kollegen in der Dresdner Bank den Vorschlag, die Schecks zum regelmäßigen Zahlungsmittel weiterzuentwickeln. „Die Bank sollte ihren Kunden zusätzlich eine Legitimationskarte ausstellen, die nach dem Prinzip des späteren Eurocheques eine Haftungserklärung bis zu einem gewissen Höchstbetrag einschloss, damit dem Schecknehmer die Einlösung garantierte und zugleich der Bank die Anfrage ersparte, ob der Scheck tatsächlich gedeckt war“. Der Vorstoß scheiterte seinerzeit am Widerspruch der Bundesbank, die eine generelle Garantieerklärung der Banken ablehnte.

Einige Jahre nach seiner Ernennung z…